Einkauf im G´schäftl

Monatsnettoeinkommen (ohne Berücksichtigung von Familienbeihilfen, Pflegegeld, Sonderzahlungen …). Gültig ab 1.1.2024

  • Einpersonenhaushalt: bis 1375,00 €
  • Zweipersonenhaushalt: bis 1950,00 €
  • Weitere Erwachsene: bis 350,00 €
  • Weiteres Kind: bis 350,00 €

Gehen Sie zu Ihrem Gemeindeamt oder zum Büro der Caritas, „Sozialberatung“ in der Riedholzstr. 15a im Franziskushaus
4910 Ried im Innkreis
Tel.: +43 7752 / 81198
oder +43 676 / 87 762 312

und lassen Sie sich das Antragsformular bestätigen. Dazu nehmen Sie Ihre Haushaltsbestätigung, Pensionsnachweis, Sozialhilfebescheid, Bezug von Arbeitslosengeld usw. mit.

Dann kommen Sie zum Sozialmarkt, nehmen diese Bestätigung, ein Passfoto und einen Lichtbildausweis mit.

Wir stellen pro Familie einen Einkaufsausweis aus, der ein Jahr lang gültig ist. Dieser wird – nach Vorlage einer aktuellen Einkommensbestätigung – jährlich verlängert.

Sie können damit 3x in der Woche einkaufen.
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr, 14:00 – 17:00 Uhr

Hier geht’s zum Download: antragsformular_neu2024

Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs aus Überproduktionen von Handelsketten, Groß-und Regionalmärkten, Industriebetrieben, von Landwirten und privaten Unterstützern werden zu sehr günstigen Preisen verkauft.